Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße; Bericht über die Normenkontrollklage; Aufhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufhebung der am 16.06.2015 beschlossenen Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen sowie die weitere am 12.11.2019 beschlossene Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 14:11 Uhr