Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Reifen Schubert Areal an der Bahnlinie Fl.Nr. 1456/29, 1456/168 und 1456/171 Gemarkung Schrobenhausen; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Vorstellung Besonnungsstudie; erneute Auslegung nach § 4a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den aufgrund der vorstehenden Beschlüsse zu ergänzenden Bebauungsplanentwurf einschließlich Satzung und Begründung i.d.F. vom 18.07.2019, geändert/ ergänzt am 23.06.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten/ ergänzten Bebauungsplan nochmals für max. 14 Tage verkürzt öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen (§ 4a Abs. 3 S. 3 BauGB).
Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass nur zu den geänderten/ ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 S. 2 BauGB). Diese sind im Wesentlichen die Festsetzungen zur Höhenlage und zur Wandhöhe, die Besonnungsstudie sowie die artenschutzrechtlichen Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
mit NEIN stimmten SRe Reisner J., Mahl, Hundseder sowie Bürgermeister Reisner

Datenstand vom 20.10.2020 07:19 Uhr