14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Baugebietes "Kellerbergbreite" zwischen Aresinger Straße, Alte Straße und B300; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; erneute Beteiligung nach § 4 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen billigt den aufgrund der vorstehenden Beschlüsse zu ergänzenden Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Satzung, Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 26.11.2019, geändert/ergänzt am 28.07.2020.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten/ergänzten Flächennutzungsplan nochmals für max. 14 Tage verkürzt öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneute zu beteiligen (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass nur zu den geänderten/ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Dies ist im Wesentlichen die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten SR'e Siegl H., Vogl, Gibis, Reisner M., Hundseder, Tanzer, Berger und Dr. Mahl.

Datenstand vom 02.10.2020 09:18 Uhr