15. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sondergebieten "Freiflächen –Photovoltaik" in den Gemarkungen Edelshausen, Schrobenhausen und Mühlried; Abwägung- und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen stellt gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die ausgearbeitete 15. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ für drei Geltungsbereich mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 29.06.2021 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 15. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Sondergebieten „Freiflächenphotovoltaik“ für drei Geltungsbereiche der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Huesmann nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 22.07.2021 15:51 Uhr