1. Änderung und Teilaufhebung Hörzhausen Nordwest - Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Die Abwägungsvorschläge (siehe Abwägungstabelle Sitzungsniederschrift) wurden jeweils einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Lediglich bei der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gab es einen 10:1 Beschluss. Mit Nein stimmte Stadträtin Fiß.
Ansonsten wurden keine Änderungswünsche vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schrobenhausen beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 19 „Hörzhausen Nordwest“ inklusive Begründung in der Fassung vom 05.03.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2024 11:22 Uhr