Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 "Gewerbegebiet Am Gaisberg" zur Ausweisung eines großflächigen Einzelhandels auf den Grundstücken Flurnummern 1401/2 und 1403 der Gemarkung Schrobenhausen, Abwägung und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Die Abwägungsvorschläge (siehe Abwägungstabelle Sitzungsniederschrift) wurden jeweils einstimmig vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Einzig bei der Stellungnahme des Naturschutzes (Landratsamt) gab es einen 10:2 Beschluss. Mit „Nein“ stimmten Stadträtin Fiß und Stadträtin Schwarzbauer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 „Gewerbegebiet Am Gaisberg“ in der Fassung vom 07.05.2024 einschließlich Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dafür wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 20 Tage verkürzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2024 09:23 Uhr