Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 "Kellerbergbreite" zwischen B 300, Pfaffenhofener Straße, Aresinger Straße und Alte Straße; Entwurfsvorstellung und Billigungsbeschluss; Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung und zur schalltechnischen Untersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Der Stadtrat entscheidet sich für die Festsetzung von Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Stadt ist sich bewusst, dass sich durch die Verpflichtung zur Anbringung von Anlagen zur Solarenergienutzung sowie zur Dachbegrünung die Baukosten erhöhen können. Dies wird in Anbetracht der verfolgten Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung jedoch als vertretbar angesehen, insbesondere da die meisten Bauherren den produzierten Strom selber nutzen und gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen können und sich die Anlagen innerhalb absehbarer Zeit amortisieren.
22:0

  1. Die Stadt Schrobenhausen wägt die Lärmsituation des Verkehrslärms bis zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV ab, da die Verkehrsbelastung der Staatsstraße St 2045 bzw. Bundesstraße B 300 bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf einem Niveau ist, die eine Abwägung der Immissionsschutzbelange zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gerechtfertigt erscheinen lässt.
22:0

  1. Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen billigt unter Zugrundelegung der Beschlüsse 1 und 2 den Bebauungsplanentwurf Nr. 128 „Kellerbergbreite“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 19.04.2021 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gegenstimmen: Stadträte Siegl Hartmut, Vogl, Hundseder, Abstreiter, Schwarzbauer Maxi-Paula, Siegl Joachim, Berger, Dr. Mahl, Eikam, Schwarbauer Martha

Datenstand vom 19.05.2021 09:50 Uhr