Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne zur Ausweisung als Sondergebiet – Photovoltaik für die Grundstücke Fl.Nr. 1302 (TF), 1300, 1312, 1310 (TF), 1308 (TF), 1305 und 1306 Gemarkung Edelshausen; Fl.Nr. 1676, 1677, 1667 und 1656 Gemarkung Sandizell; sowie Fl.Nr. 649, 746, 744, 745/3 und 532 Gemarkung Sandizell


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 20. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung der Bebauungspläne für den Geltungsbereich 1 (Fl.Nr. 1302 (TF), 1300, 1312, 1310 (TF), 1308 (TF), 1305 und 1306 Gemarkung Edelshausen; Solarpark Edelshausen II); Geltungsbereich 2 (Fl.Nr. 1676, 1677, 1667 und 1656 Gemarkung Sandizell; Solarpark Sandizell II) sowie Geltungsbereich 3 (Fl.Nr. 649, 746, 744, 745/3 und 532 Gemarkung Sandizell; Solarpark Schneeweißhof) als vorhabenbezogene Bebauungspläne nach § 12 BauGB.

Die Grundstücke werden als Sondergebiet – Freiflächenphotovoltaik entsprechend § 11 BauNVO dargestellt.

Die Verwaltung klärt vorab mit Bayernwerk, ob und in welcher Höhe die Einspeisung möglich ist.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der jeweilige Antragsteller. 
Dies ist städtebaulichen Verträgen zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte Dietenhauser und Mühlpointner.

Datenstand vom 06.05.2024 11:43 Uhr