5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 "Kirchplatz", Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 57. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 12
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.02.2025 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 66. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 Baugesetzbuch, des Art. 23 der Gemeindeordnung und des Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Kirchplatz Steingriff“ mit den heute beschlossenen Anpassungen in der Fassung vom 29.04.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Prof. Schalk war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

Datenstand vom 02.06.2025 09:44 Uhr