Ziegenzucht im Bereich der Hauptstraße in Hechendorf: Antrag auf Aussiedlung und Umnutzung der derzeitigen Hofstelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Infolge der Lärm- und Geruchsbelastung im Bereich der Ziegenzucht am südlichen Ortsrand von Hechendorf kam es in der Vergangenheit immer wieder zu spannungsgeladenen Situationen zwischen den Anwohnern und dem Betreiber der Ziegenzucht. Durch die zuletzt vorgelegten Ausbaupläne des Landwirtschaftsbetriebs verschärfte sich die Situation zusätzlich.

In der Folge wurde nach Möglichkeiten gesucht, wie der städtebauliche Konflikt des Nebeneinanders von geruchsintensiver Landwirtschaft und Wohnbebauung gelöst und zugleich die zukünftige Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs gesichert werden kann.

Der Eigentümer und Betreiber der Ziegenzucht hat zur Konfliktlösung daraufhin angeboten, seinen Betrieb in den Außenbereich zu verlagern. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Fachbehörden einer Verlagerung zustimmen und die Aussiedlung auf Grundlage des § 35 BauGB genehmigen, ferner müsste eine sinnvolle Nachnutzung (Mischnutzung, gewerbliche Nutzung o.ä.) für die jetzige Hofstelle gefunden werden, damit eine Aussiedlung für den Landwirt auch wirtschaftlich darstellbar ist. Als besonders problematisch hat sich hierbei allerdings  herausgestellt, dass die Flächen der bestehenden Ziegenzucht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind und tlw. sogar als Biotop kartiert wurden.

Zur formellen Einleitung eines möglichen Prüfverfahrens hat der Betreiber der Ziegenzucht mit Schreiben vom 14.06.2018 einen Antrag auf Aussiedlung gestellt, unter der Prämisse, dass für die bestehende Hofstelle ein Bebauungsplan erstellt wird, der an dieser Stelle zukünftig eine Mischgebietsfläche festsetzt (siehe Anlage).

Sollte der Gemeinderat der Prüfung weiterer Schritte zustimmen, so wäre zunächst zu erörtern, ob die zuständigen Fachbehörden die Errichtung eines Aussiedlerhofs (an der vorgeschlagenen Stelle, in der erforderlichen Größe und mit dem vom Landwirt gewünschten Nutzungsspektrum) auf Grundlage des § 35 BauGB als genehmigungsfähig betrachten. Dies müsste von Seiten des Landwirts geklärt werden.

Des Weiteren wäre zu ermitteln, ob aus fachbehördlicher Sicht die Ausweisung von gewerblichen, gemischten oder sonstigen Bauflächen im Bereich der jetzigen Hofstelle vorstellbar wäre und welche weiteren Schritte hierfür einzuleiten wären. Hierzu könnte durch die Gemeinde ein sog. Scoping-Termin mit allen betroffenen Fachbehörden im Landratsamt initiiert werden.  

Der Gemeinderat wird um Stellungnahme und Entscheidung gebeten, ob der Einleitung eines Prüfverfahrens und dem vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zugestimmt werden kann.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt einen Scoping-Termin beim Landratsamt Starnberg zu beantragen, um die grundsätzliche Realisierbarkeit sowie die fachlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der derzeitigen Hofstelle prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.09.2018 09:25 Uhr