Bebauungsplan "Schützenstraße"; Verlängerung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des bisher unbeplanten Innenbereichs zwischen Schützenstraße und Drößlinger Straße am südöstlichen Ortsrand von Seefeld.

Zur Sicherung der Planung wurde für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen (Fassung vom 26.07.2016). Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren automatisch außer Kraft.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde mittlerweile die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Derzeit werden die zahlreichen Anregungen und Hinweise der jeweiligen Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit ausgewertet. Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens wird nach aktuellem Kenntnisstand noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Voraussichtlich im Herbst 2018 soll der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes im Gemeinderat behandelt und im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Mit einem kurzfristigen Abschluss des Verfahrens ist nicht zu rechnen.

Um die städtebaulichen Ziele des noch in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schützenstraße“ weiterhin zu sichern, wird eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr empfohlen. Ein Entwurf für die als Satzung zu beschließende Verlängerung der Veränderungssperre i.d.F. vom 10.07.2018 ist als Anhang zur Beschlussvorlage beigefügt.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schützenstraße“ i.d.F. vom 10.07.2018 als Satzung. Die in der Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.


2.        Die Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2018 09:39 Uhr