17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 beschlossen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Schützenstraße durchzuführen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes an die Gebietsausweisungen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Schützenstraße“. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zukünftig Rechnung tragen zu können, soll entlang der Schützenstraße anstelle des Mischgebietes demzufolge ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Lediglich der Bereich um die Bäckerei an der Ecke Marienplatz-Schützenstraße soll entsprechend der aktuellen Nutzung nach wie vor als Mischgebiet dargestellt werden.

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße) wurde in der Sitzung am 09.10.2018 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2018 bis zum 05.02.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.02.2019 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 19.03.2019). Die Abwägung vom 19.03.2019 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 19.03.2019 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schützenstraße) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr