Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinden Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2019 ö 12

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I (...)“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ inkl. dessen 3. Änderung aufzuheben.

Ziel der Aufhebung ist es, dass die bauliche Entwicklung im genannten Bereich künftig auf Grundlage des § 34 BauGB erfolgen soll.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme zur Planung gebeten. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht, da eine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld nicht zu erkennen war.

Mit Schreiben vom 12.02.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „SO Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling u. Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Verlängerung der Befristung für den Betrieb der bestehenden Recyclinganlage in Oberpfaffenhofen inkl. Lagerung von Bauschutt und zerkleinertem Material bis 31.12.2038.

Mit Schreiben vom 04.03.2019 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Beschluss

I.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I (...)“

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I – nördlich der Bahnhof- und Luitpoldstraße, südwestlich und nordöstlich der Rieder Straße, sowie östlich des Mitterweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: 1. Änd. BP „SO Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling u. Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 11:16 Uhr