Bauantrag zum Ausbau eines bestehnden Freisitzes und einer Doppelgarage zu Wohnraum; Bauort: Fl.Nr.329/3, Dellinger Weg 12 in Meiling; Bauntrag-Nr.24/2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.329/3 mit einer Größe von 1.770 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es handelt sich um einen „fingerförmigen“ Forstsatz des Innenbereichs, der noch am Bebauungszusammenhang teilnimmt. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Das Bauvorhaben sieht die Nutzungsänderung der Doppelgarage und den Ausbau eines bestehenden Freisitzes zu Wohnraum vor. Die Doppelgarage hat die Abmessungen 9,00 m x 9,65 m. Der Freisitz wird durch die Errichtung einer neuen Außenwand 5,72 m x 2,15 m dem Wohnraum zugeschlagen. Die versiegelte Grundfläche bleibt damit auf dem Grundstück gleich bei 275,36 m², dies entspricht einer GRZ von 0,16. Die Geschossfläche beträgt neu 398,23 m², die GFZ mithin 0,23. Wandhöhe und äußeres Erscheinungsbild bleiben unverändert.
Die Stellplätze aus der Garage werden vor die Garage zum Dellinger Weg hin verlegt und um zwei weitere Stellplätze ergänzt, so dass die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld erfüllt sind.
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung 06.06.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung 06.06.2019 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2019 12:07 Uhr