Antrag auf Bau einer Unter-Überführung für Fußgänger und Radler im Bereich der Umgehungsstraße Weßling ;
Zustimmung zu der Maßnahme auf Seefelder Flur
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinde wurde ein Antrag für den Bau einer Unter- Überführung für Fußgänger und Radler im Bereich der Umgehungsstraße Weßling vorgelegt.
Die für diese Maßnahme betroffenen Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinden Weßling und Wörthsee, befinden sich jedoch auf Seefelder Flur.
Betroffen sind die Flurstücke 252 und 252/4 Gemarkung Meiling (Eigentum Gem. Wörthsee) und 252/2 Gemarkung Meiling (Eigentum Gemeinde Weßling).
Die Gemeinde Seefeld wird um Zustimmung zur Inanspruchnahme der erforderlichen Flurstücke auf Seefelder Flur gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der Maßnahme zuzustimmen, sofern für die Gemeinde Seefeld keine Kosten entstehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Inanspruchnahme der für den Bau einer Unter- Überführung erforderlichen Flurstücke, die sich im Eigentum der Gemeinden Wörthsee und Weßling, jedoch auf Seefelder Flur befinden zu, sofern für die Gemeinde Seefeld keine Kosten entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 10:07 Uhr