Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Überdachung eines bestehenden Fahrsilos; Bauort: Fl.Nr.261/8, Hochstadter Str.14 in Unering; Bauantrag-Nr.03-2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 04.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das antragsgegenständliche Fahrsilo befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr.18 in Unering. Das Grundstück hat eine Größe von 13.162 m². Auf diesem Grundstück befindet sich die Hofstelle Dellinger, mit verschiedenen Einrichtungen. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Fläche für die Landwirtschaft aus.
Hintergrund des Bauantrages ist die Beanstandung des bestehenden Fahrsilos durch das Landratsamt in Starnberg und infolge dessen die Nutzungsuntersagung. Beanstandet wurde die mangelnde Dichtigkeit. Über versickerndes Wasser, welches mit Silage-Rückständen angereichert war, drohte eine Verunreinigung des Grundwassers.
Der Antragsteller begehrt nunmehr im Wege des Vorbescheides das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Überdachung über dem bestehenden Fahrsilo, um das Einsickern von Oberflächenwasser zu vermeiden.
Die Überdachung ist geplant in den Ausmaßen 50,50 m x 17,12 m. Die Überdachung geschieht durch aufsetzen der Wand- und Dachteile auf die bestehenden Mauern des Fahrsilos. Die Außenwände sind nur teilweise verschlossen. Die Wandhöhe beträgt südseitig ca. 2,10 m und nordseitig ca. 4,20 m. Geplant ist ein Satteldach mit 20 Grad Dachneigung.
Der Antrag auf Vorbescheid enthält keine konkrete Frage:
Der Antrag ist jedoch im Sinne des Begehrens des Antragstellers auszulegen. Mit der Eingabe der Pläne begehrt der Antragsteller die Aussage der Gemeinde zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB.
Im Rahmen des landwirtschaftlichen Hofbetriebs ist von einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs.1Nr.1 BauGB auszugehen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wird im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt die Fachstelle Wasser beteiligt, so dass die Wirkung der Überdachung auf die Versickerung von belastetem Wasser von dieser Fachstelle genau geprüft wird.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Beschluss
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 28.10.2019 wird gem. § 35 BauGB hinsichtlich seiner bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2020 11:27 Uhr