1. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsverträgliche Nachverdichtung der teilweise bereits bebauten Flächen zwischen Gartenstraße und Steinebacher Weg im Südwesten des Ortsteils Weßling.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 12.05.2020 den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 29.05.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
2. Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Ost“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Einfamilienhauses im Bereich östlich der Rosenstraße.
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 04.06.2019 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 29.05.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
3. Gemeinde Weßling: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten“
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Waldkindergarten“ durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Waldkindergartens an der Grünsinker Straße nordwestlich von Weßling.
Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 17.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
4. Gemeinde Weßling: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindergarten Oberpfaffenhofen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.04.2020 beschlossen, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindergarten Oberpfaffenhofen“ durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines 4-gruppigen Kindergartens und die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen im Gemeindegebiet im Bereich der Hochstadter Straße am südöstlichen Ortsrand von Oberpfaffenhofen.
Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 17.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.