Grundsätzliches:
Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die Grundschule in das Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ eingebunden. Dieser Zuwendungsbereich soll die IT-Ausstattung an Schulen, insbesondere die Einrichtung von digitalen Klassenzimmern, abdecken.
Aufgrund der Anlage 1 zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR), eine Bundesförderung, wird der Grundschule ein Förderhöchstbetrag von 109.075 Euro zugestanden. Die Berechnung stützt sich auf die Schüler- und Klassenzahlen und die durchschnittlichen Klassenstärken des Schuljahres 2018/2019.
In Anlage 2 der zuvor genannten Richtlinie sind für ausgewählte Geräteklassen die technischen Mindestkriterien als Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der IT-Ausstattung aufgeführt.
Darüber hinaus enthält das Votum des Beraterkreises zu IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus weitere wichtige Empfehlungen zur pädagogisch und technisch sinnvollen Konzeption der schulischen Bildungsinfrastruktur, insbesondere zum digitalen Klassenzimmer, zu weiteren Einsatzbereichen von IT-Systemen, sowie zu Auswahlkriterien für Computer, Betriebssystemen und Software.
An dieses Votum, sprich an diese Vorgaben halten wir uns strikt. Darüber hinaus klärt die Rektorin, Frau Otto, in Absprache mit ihren Lehrkräften, welche digitalen Endgeräte für deren Unterricht pädagogisch sinnvoll sind.
Gefördert wird aus diesem Topf zudem der WLAN-Ausbau (innerhalb) der Seefelder Schule, sowie die erforderliche Installation der Hardware. Die Schule Hechendorf verfügt bereits über WLAN.
Die Beschaffung der digitalen Endgeräte nach den o.g. Vorgaben ist in die Wege geleitet.
Digitale Ausstattung der Schüler aus sozial benachteiligten Familien in Seefeld zur Teilnahme am Online-Unterricht der Schule und Online-Hausaufgabenhilfe
Nach Bekanntwerden der neuen Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte – kurz SoLe“, im April 2020, hat die Schule – in Absprache mit der Gemeindeverwaltung – sofort 15 Laptops geordert, da mit diesen auch in den Grundschulen Gilching und Herrsching gearbeitet wird, diese für gut befunden werden und in die vorhandene digitale Gerätestruktur hineinpassen.
Zudem wurde ein weiterer I-Pad-Koffer mit 12 I-Pads angeschafft, der wie die beiden bereits vorhandenen Koffer der Votum-Empfehlung entspricht.
Direkt nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie SoLe Anfang Juli, wurde der Förderantrag gestellt und zwischenzeitlich durch die Reg. v. Obb. verbescheidet. Das Sonderbudget für unsere Schule beträgt 12.421 €, an Sofortausgaben hatten wir 8.500 €.
Leihgeräte wurden bis dato an 6 Kinder ausgegeben.
Für die Beantwortung möglicher Fragen, wird die Rektorin, Frau Otto, in der Sitzung anwesend sein.