Mietvertrag Fl.St. 242/2 Gem. Meiling zur Errichtung eines Funkmastens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Funkmastens im Bereich der Gemarkung Meiling, Flurstück 242/2. Die erforderliche Mietfläche beträgt 10 x 10 m. Der Mietzins beträgt 2.000 €/Jahr mit einer Laufzeit von 15 Jahren und Vertragsverlängerungsoption von 3 x 5 Jahren.
Der Funkmast ist ca. 40 m hoch und wird mit Funk- und Antennenanlagen bestückt.
Der Standort wurde mit der Deutschen Bahn und dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.
Sitzungsverlauf
Zu Beginn der Vorstellung wird bemängelt, dass keine ausreichende Information zu der Maßnahme mitgeteilt wurden.
Zur Erläuterung der Maßnahme wurde Herr Kielmann, von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH in die Sitzung eingeladen. Er erläuterte die Notwendigkeit des Funkmastens zur Sicherstellung der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Versorgungssicherheit für Mobilfunk und Internet im Bereich der S-Bahnlinie 8. Die Größe des Mastens beträgt mit Antenne 42 m. Das erforderliche Fundament wird mit einer Größe von 5 m x 5 m, Fundamenttiefe 2,50 m angegeben.
Die Bestückung des Mastens wird über die Jahre immer wieder dem jeweiligen Stand der Technik angepasst. Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im schützenswerten Außenbereich handelt, muss der Mast auch grundsätzlich anderen Betreibern zur Verfügung stehen. Eine Einspruchsmöglichkeit durch die Gemeinde ist im derzeitigen Vertragsentwurf nicht möglich. Ein Nachweis, dass der Bau im Außenbereich tatsächlich zur Versorgung der Bahnlinie notwendig und damit privilegiert ist, muss im Zuge des Genehmigungsverfahrens detailliert erbracht werden.
Die Deutsche Funkturm GmbH ist eine 100%tige Tochter der Telekom. Zu der Frage nach der Haftung wird erläutert, dass dies mit den Lizensvorgaben der jeweiligen Nutzer festgelegt wird. Ein rotes Licht an der Mastspitze ist nicht erforderlich, da die Höhe mit 42 m den Flugbetrieb nicht stört. Für den Bau und Betrieb des Mastens ist eine Zuwegung vorhanden, der erforderliche Strom wird über den Netzbetreiber Bayernwerk gesichert. Sollte der Mast nicht mehr benötigt werden, wird der Mast inclusive Fundament zurückgebaut.
Eine Zustimmung zu einem Mietvertrag an dem Standort kann seitens der Gemeinde derzeit nicht erfolgen. Da der Standort unmittelbar im Anschlussbereich der Gemeinden Wörthsee und Weßling liegt, ist die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erforderlich.
Datenstand vom 17.10.2022 10:22 Uhr