Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.12.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 beschlossen, für die Nachfolgenutzung der sog. ehemaligen „Heine-Grundstücke“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung eines Gewerbecampus aufzustellen. 

Im Sinne der Gleichbehandlung sollen auch die angrenzenden, bereits bestehenden Gewerbeflächen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend angeglichen werden. Folglich wurde daher nun auch die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“ beschlossen. Die Änderung beinhaltet lediglich die Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. 

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 30.11.2020 im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorgelegte Planung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.        Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 521 (TF), 539 und 540 (TF), jeweils Gemarkung Steinebach, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 940 m². Ergänzend hierzu soll im Obergeschoss des Einzelhandelsgebäudes eine Wohnnutzung zugelassen werden. Mit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes soll die Nahversorgung im Gemeindegebiet verbessert werden (Nahversorger derzeit nur im Ortsteil Etterschlag, im Hauptort bislang nicht vorhanden).

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Juli 2020 im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Da im Zuge eines Einzelhandelsgutachten durch die Gemeinde Wörthsee dargelegt wurde, dass gemeindeübergreifende Wettbewerbsüberschneidungen und mögliche Kaufkraftabflüsse nur sehr begrenzt sind, wurden keine Einwände oder Anregungen vorgebracht. 

Mit Schreiben vom 18.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. Im Vergleich zum Vorentwurf haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. 

Die Verwaltung empfiehlt - analog zur frühzeitigen Behördenbeteiligung - keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.


3.        Gemeinde Wörthsee: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in den Sitzungen am 17.09.2018 und 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 539, 540, 543 und 543/1, jeweils Gemarkung Steinebach, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt und Wohnen“ (s. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76) sowie von Wohnbauflächen für genossenschaftliches Wohnen und Gemeinbedarfsflächen als Vorhalteflächen für künftig erforderliche Einrichtungen (Seniorenwohnen, Kinderbetreuung).

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Juli 2020 im Zuge der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wurde. 

Mit Schreiben vom 18.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten. Im Vergleich zum Vorentwurf haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


2.        Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.        Gemeinde Wörthsee: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:29 Uhr