Bauantrag zur Errichtung von drei Wohnmobilstellplätzen im Außenbereich; Bauort: Fl.Nr. 461, Nähe St 2070 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.65/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.11.2020 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.461, Gemarkung Hechendorf

Planungsrechtliche Grundlagen:

  • § 35 Abs.1 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von drei Wohnmobilstellplätze
  • Dazu Aufkiesung einer Stellplatzfläche neben der landwirtschaftlichen Halle
  • Abmessungen: je Stellplatz 7,00 m x 2,30 m; Fläche insgesamt: 48,3 m²
  • Abwasserentleerung über Campingplatz Dosch
  • Verweildauer bis zu 24 Std.

Baurechtliche Beurteilung:

  • Es handelt sich nicht um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO, weil sich die Fläche im Außenbereich befindet gem. Art. 57 Abs.1 Nr.1b BayBO.
  • Für das Vorhaben ist ein Bauantrag zu stellen.
  • Genehmigungsgrundlage könnte § 35 Abs.1 BauGB sein, als sognannte von der Landwirtschaft mitgezogene Nutzung.
  • Näheres kann erst im Bauantragsverfahren unter Beteiligung des Amts für Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.

Anlagen:
-Lageplan
-Anschreiben Bauherr
-E-Mail Landratsamt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 04.11.2020 wird gem. § 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim als Fachbehörde.

Sitzungsverlauf

Das Gremium bittet die Verwaltung zu definieren, ob die drei Wohnmobilstellplätze eine von der Landwirtschaft als Hauptnutzung mitgezogene Nutzung sind. Eine abschließende Klärung ist nicht möglich. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Fragestellung weichen die Auffassungen das Landratsamt Starnberg und des Amtes für Landwirtschaft in Weilheim inhaltlich voneinander ab. Eine abschließende Klärung ist erst im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt zu erwarten. Es handelt sich um eine Grundsatzfrage.

Die Abwasserentsorgung soll über den Campingplatz Dosch sichergestellt werden. Mit der Genehmigung könnten die öffentlichen Parkplätze von Campern während der Sommermonate entlastet werden.

Es werden Bedenken geäußert, dass die Stellplatzfläche zu klein ist, weil zusätzlich zum eigentlichen Stellplatz für das Fahrzeug immer auch ein Aufenthaltsbereich vor dem Fahrzeug zuzugestehen sei. Die tatsächlich notwendige Fläche pro Fahrzeug belaufe sich daher auf ca. 50 m².

Die Thematik des Ortsbildes wird diskutiert. Zwar sei die Stelle durchaus exponiert, doch sei sie bei der Ortseinfahrt (aus Inning kommend) durch das Wirtschaftsgebäude verdeckt und es werde „wildes“ Camping auf anderen Flächen im Gemeindegebiet verhindert. Mit der Genehmigung werde eine wünschenswerte Form von Agrotourismus gefördert.

Es ergeht der Vorschlag, ob eine Verlagerung der Stellplätze in den Bereich hinter das Wirtschaftsgebäude möglich wäre. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hinter dem Wirtschaftsgebäude kein freier Bereich zur Verfügung steht. Der Platz ist dort zu knapp. Der Antragsteller lagert dort landwirtschaftliche Maschinen. Es gibt dort zwei große Bäume. Es besteht dort keine bereits befestigte Fläche.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 04.11.2020 wird gem. § 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim als Fachbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.01.2021 09:31 Uhr