Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee"; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf den Grundstücken Flur Nr. 470/18, 470/93 und 468/17 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan wurde bereits im Parallelverfahren geändert (16. Änderung). 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.11.2020 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 04.12.2020 bis zum 29.12.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.11.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.12.2020 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Da weder von Seiten der Öffentlichkeit noch von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anregungen oder Hinweise vorgebracht wurden, ist eine Abwägung im Rahmen der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung nicht erforderlich (siehe Ergebnisvermerk zum erneuten Beteiligungsverfahren). Somit kann unmittelbar der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Inkraftsetzung der Bebauungsplansatzung durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt daher erst nach Erlangung der Rechtswirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren befindet.  

Sitzungsverlauf

Herr Futterknecht erläutert kurz, dass im Rahmen der Auslegung keine Einwände vorgebracht wurden und dass die Bekanntmachung erfolgen kann, sobald die Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtswirksamkeit erlangt hat.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat stellt fest, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht wurden. 

2.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“ in der Fassung vom 24.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.

3.        Nach Erlangung der Rechtswirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:31 Uhr