Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning (2. Änd. BP "Wörthseeufer Teil II")


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.11.2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Inning beabsichtigt mit der Bebauungsplanänderung einerseits die vom Landratsamt Starnberg teilweise als obsolet betrachteten Festsetzungen zur Grundfläche neu zu regeln, andererseits das Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten an einigen Stellen maßvoll anzuheben (durchschnittlich nicht mehr als 10-20 m² pro Grundstück).

Die Gemeinde Seefeld wurde zuletzt im September 2019 an der Planung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 15.09.2020).

Da mit dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf verbunden sind und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld dadurch nicht berührt wird, wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.

Beschluss

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:37 Uhr