Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

1. Gemeinde Andechs: Bebauungsplanes Nr. 45 „Südl. der Starnberger Str. (…)“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplans ist es, drei Wohngebäude südlich der Starnberger Straße in Erling zu errichten, deren Erschließung zu sichern und städtebaulich zufriedenstellend sowie flächensparend in die bestehende Bebauung zu integrieren.

Mit Schreiben vom 10.01.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Einwände oder Hinweise vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


2. Gemeinde Herrsching: 5. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 08.04.2019 einem Antrag zur Einrichtung eines Tennis-Leistungszentrums zugestimmt und beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Sportgelände“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 450 (Teil), 464 (Teil) und 465 (Teil) der Gemarkung Herrsching im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Ein weiterer Antrag des TSV Herrsching zur Errichtung eines Vereinsheims wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 06.05.2019 befürwortet. Beide Vorhaben werden in einem Änderungsverfahren bearbeitet.

Ziel und Zweck der Änderung ist die Einrichtung eines überregionalen Tennis-Leistungszentrums für heranwachsende Spieler über der bestehenden Tennishalle zu ermöglichen. Hierfür sind Räumlichkeiten u. a. für Fitness, Physiotherapie und Verwaltung erforderlich. Darüber hinaus sind Mikroappartements für die angereisten Spieler und deren Trainer vorgesehen. Sollte das Leistungszentrum nicht den erwarteten Anklang finden, soll auch eine dauerhafte Vermietung der Appartements möglich sein. 

Mit Schreiben vom 09.12.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.


3. Gemeinde Herrsching: 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. 

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kinderhauses Am Fendlbach auf Grundlage eines aktuellen Architektenentwurfs. 

Mit Schreiben vom 20.12.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Bereits im Zuge des ersten Beteiligungsverfahrens wurden von Seiten der Gemeinde Seefeld keine Einwände oder Bedenken vorgebracht, da die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt wurde. Da sich im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung erneut keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


4. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage für den sozialen Wohnungsbau mit insg. 21 Mietwohnungen und Tiefgarage im Bereich der Gartenstraße in Weßling. 

Mit Schreiben vom 30.12.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1. Gemeinde Andechs: Bebauungsplanes Nr. 45 „Südl. der Starnberger Str. (…)“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2. Gemeinde Herrsching: 5. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3. Gemeinde Herrsching: 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


4. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:54 Uhr