Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; modifizierter Bestattervertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld und führt die Bestattungsleistungen zusammen mit der Fa. Zirngibl Bestattungen GmbH seit vielen Jahren durch. Aufgrund einer Neuverhandlung des Vertrages mit der Firma Zirngibl muss die Friedhofs-gebührensatzung nun in 6 Positionen geändert werden.
Die Zusammenarbeit mit der Firma Zirngibl Bestattungen GmbH gestaltet sich auch nach über 20 Jahren als vertrauensvoll und zuverlässig. Überraschenderweise wurde der Vertrag aus dem Jahre 2017 im September 2020 fristgerecht zum Jahresende von Seiten der Bestattungsfirma gekündigt. Durch Verhandlungen gelang es, in beidseitigem Einvernehmen die bisherigen Konditionen bis 30.06.2022 beizubehalten. Nunmehr sieht sich die Fa. Zirngibl gezwungen, aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen auch ihre Preise anzupassen. Diese sollen laut Vertragsentwurf dann für 2 Jahre bis 30.06.2024 stabil bleiben.
Als einzige Preisminderung ist die Position „Erdbestattung Erwachsener“, die sich von 1080,52 € auf 952 € vergünstigt, zu nennen. Demgegenüber verteuern sich die Positionen „Urne Erdbestattung“ (245,14 € auf 422,45 €), „Urne Wandgrab“ (224,91 € auf 385,56 €) sowie „Tieferlegung“ (315,35 € auf 597,38 €) [s.a. Anlage „Vergleich/Änderung der Friedhofs-gebührensatzung“]. Fast alle anderen Positionen bleiben unverändert.
Um zukünftig belastbare Zahlen zu erhalten, muss eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren durchgeführt werden. Hier werden der Aufwand und die Kosten der Bestattungsleistungen möglichst kostendeckend zu berechnen sein. Insbesondere das geänderte „Begräbnisverhalten“ der Bürger hin zur Urnenbestattung muss mit einfließen. Diese Neukalkulation war bereits für diesen Sommer vorgesehen. Eine externe Firma konnte jedoch trotz Zusage insbesondere aufgrund der Corona Pandemie nicht wie zugesagt liefern.
Einige Gemeinden können nicht mehr auf einen Erfüllungsgehilfen in Form eines Bestattungsunternehmens zurückgreifen. Dies hat zur Folge, dass diese Friedhöfe „frei“ sind, was für den Bürger mehr Aufwand bedeutet, um die Arbeiten bei der Bestattung zu seiner Zufriedenheit zu koordinieren. Zudem müsste bei einer derartigen Konstellation auch im Friedhofsamt und im Bauhof zusätzliches Personal sowie Gerätschaften eingeplant werden, um die Pflichtaufgabe der Bestattungen zu erfüllen.
In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) sowie eine Position der „Sonstigen Gebühren“ (§ 6) müssen bei der Erneuerung des Vertrages angepasst werden (Anlage „2. Änderungssatzung“ [Änderungen fett]). Die Satzung soll zum 01.07.2022 in Kraft treten.

Sitzungsverlauf

Der Sachverhalt wird erläutert und diskutiert. Die stark gestiegenen Kosten für die Urnen-bestattungen werden kritisiert und der Aufwand angezweifelt. Es wird von Seiten der Verwaltug darauf hingewiesen, dass die Bestatterfirma nach deren fristgerechten Kündigung über eineinhalb Jahre freiwillig zu den bisherigen Konditionen die Dienstleistungen erbracht hat. Aufgrund personeller Veränderungen im Standesamt und aufgrund auch coronabedingt nicht eingehaltener Zusagen einer externen Beraterfirma, konnte keine Neukalkulation erstellt werden. Diese soll nunmehr rechtzeitig inclusive einer darauf basierenden Ausschreibung vor Ablauf des neuen Vertrages erfolgen.

Beschluss

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Seefeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.06.2017 (Anlage 2) werden beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages eine Neukalkulation und darauf basierend eine Ausschreibung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 14:08 Uhr