Für den nördlichen Bereich der Wörthseestraße soll der Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufgestellt werden, um an dieser Stelle den bisherigen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998, rechtsverbindlich seit 18.05.2000, zu ersetzen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ ist es, den sensiblen Seeuferbereich in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten, zu schützen und nach Möglichkeit zu regenerieren.
Um diesem Hauptziel Rechnung zu tragen und eine Überlastung des Bereichs durch zusätzliche Bautätigkeit zu verhindern, sollen nur Bauflächen ausgewiesen werden, die
- den bereits genehmigten baulichen Bestand widerspiegeln,
- im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 bereits vorgesehen sind oder
- sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens als aus Rechtssicherheitsgründen erforderlich herausgestellt haben.
Weitere Nachverdichtungsmöglichkeiten sollen im dezentralen und sensiblen Bereich des Wörthseeufers und der Wörthseestraße nicht vorgesehen werden. Stattdessen soll sich die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung bzw. Nachverdichtung gemäß den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Ortsentwicklungskonzeptes hauptsächlich auf die Hauptorte Seefeld und Hechendorf konzentrieren, deren Infrastruktur hierfür entsprechend ausgelegt ist bzw. ausgebaut werden kann.
Zur Sicherung der Planung wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen und eine entsprechende Satzung zu beschließen.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ und damit auch der Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee:
468 (Teilfläche), 468/19, 470/19, 470/20, 470/23, 470/24, 470/25, 470/26, 470/27, 470/28, 470/29, 470/32, 470/33, 470/35, 470/36, 470/37, 470/38, 470/39, 470/42 (Teilfläche), 470/45, 470/61, 470/103 (Teilfläche), 915, 916, 917, 918, 919, 922, 923, 924, 925, 926, 927 (Teilfläche), 927/1, 927/2, 927/4, 927/5, 927/6, 927/7, 927/8, 927/9, 927/10, 927/11, 927/12, 927/13, 927/14, 927/15, 927/17.