Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

Für den nördlichen Bereich der Wörthseestraße soll der Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufgestellt werden, um an dieser Stelle den bisherigen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998, rechtsverbindlich seit 18.05.2000, zu ersetzen. 

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ ist es, den sensiblen Seeuferbereich in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang zu erhalten, zu schützen und nach Möglichkeit zu regenerieren. 
Um diesem Hauptziel Rechnung zu tragen und eine Überlastung des Bereichs durch zusätzliche Bautätigkeit zu verhindern, sollen nur Bauflächen ausgewiesen werden, die  
  • den bereits genehmigten baulichen Bestand widerspiegeln, 
  • im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 bereits vorgesehen sind oder
  • sich im Zuge des Aufstellungsverfahrens als aus Rechtssicherheitsgründen erforderlich herausgestellt haben.
Weitere Nachverdichtungsmöglichkeiten sollen im dezentralen und sensiblen Bereich des Wörthseeufers und der Wörthseestraße nicht vorgesehen werden. Stattdessen soll sich die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung bzw. Nachverdichtung gemäß den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Ortsentwicklungskonzeptes hauptsächlich auf die Hauptorte Seefeld und Hechendorf konzentrieren, deren Infrastruktur hierfür entsprechend ausgelegt ist bzw. ausgebaut werden kann. 

Zur Sicherung der Planung wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen und eine entsprechende Satzung zu beschließen.

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ und damit auch der Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee: 
468 (Teilfläche), 468/19, 470/19, 470/20, 470/23, 470/24, 470/25, 470/26, 470/27, 470/28, 470/29, 470/32, 470/33, 470/35, 470/36, 470/37, 470/38, 470/39, 470/42 (Teilfläche), 470/45, 470/61, 470/103 (Teilfläche), 915, 916, 917, 918, 919, 922, 923, 924, 925, 926, 927 (Teilfläche), 927/1, 927/2, 927/4, 927/5, 927/6, 927/7, 927/8, 927/9, 927/10, 927/11, 927/12, 927/13, 927/14, 927/15, 927/17.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat erlässt für den Bereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB. 

2.         Der Entwurf der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ in der Fassung vom 21.06.2022 (siehe Anlage) wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

3.         Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 14:08 Uhr