1. Gemeinde Weßling: vBP „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Zuge der Nachverdichtung ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit attraktivem Vorplatz im Bereich der Hauptstraße in Weßling planungsrechtlich gesichert werden. Mit dem Neubau soll ein weiterer Baustein zur Umgestaltung der Hauptstraße, zur Verkehrsberuhigung und zur Schaffung einer belebten Ortsmitte in Anlehnung an die Rahmenplanung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) umgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 30.06.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung im Jahr 2019 bei der Planung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2019). Da sich hierzu keine grundlegenden Änderungen ergeben und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld weiterhin unberührt ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
2. Gemeinde Weßling: BP „Sozialer Wohnungsbau, Gartenstraße Weßling“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage für den sozialen Wohnungsbau mit insg. 21 Mietwohnungen und Tiefgarage im Bereich der Gartenstraße in Weßling.
Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
3. Gemeinde Weßling: BP „Am Seefeld“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 beschlossen, für den Bereich der Fl. St. Nrn. 127, 127/2, 127/5, 128, 128/3, 129/3 und 129/4, Gemarkung Weßling, den Bebauungsplan „Am Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Anlass und Ziel der Bebauungsplanung ist die planungsrechtliche Steuerung der Nachverdichtung im Bereich zwischen Am Seefeld und der Oberen Seefeldstraße in Weßling. Zur Wahrung des städtebaulichen Charakters des Gebiets soll die Anzahl der Wohnungen dort beschränkt und zur Gestaltung des Ortsbildes eine unbebaute Vorgartenzone gesichert werden.
Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.