Baugrundstück:
- Fl.Nr.583, Gemarkung Hechendorf
- Größe 1.149 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- 1. Alternative: Errichtung von zwei Doppelhäusern (identisch):
- Abmessungen jeweils 14,00 x 10,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (also e + 1 +d mit mindestens 2 Vollgeschossen)
- GR 140 m² je DH
- Wandhöhen 6,50 m und Firsthöhe 10,70 m
- Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 40 Grad
- Die GRZ beträgt 0,27
- 2. Alternative: Errichtung von einem Doppelhaus + Einfamilienhaus:
→ DH (s.o.)
- Abmessungen jeweils 14,00 x 10,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (also e + 1 +d mit mindestens 2 Vollgeschossen)
- GR 140 m² DH
- Wandhöhen 6,50 m und Firsthöhe 10,70 m
- Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 40 Grad
→ EFH
- Abmessungen jeweils 10,00 x 10,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (also e + 1 +d mit mindestens 2 Vollgeschossen)
- GR 100 m² je DH
- Wandhöhen 6,50 m und Firsthöhe 10,70 m
- Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 40 Grad
GRZ insgesamt: 0,23
Fragestellung Antrag auf Vorbescheid:
- vgl. Fragenkatalog in Anlage
- es wird ausschließlich die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit abgefragt, d.h. bauordnungsrechtliche Frage zur Erschließung, Stellplätzen und Abstandsflächen sind dem Bauantrag vorbehalten.
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in beiden Varianten nicht ein.
Das Gebiet Mittelfeld und Rainweg ist gekennzeichnet durch eine ruhige Wohnbebauung mit im Wesentlichen e +d und mit Wandhöhen von bis zu 5,80 m. Die Dachgeschosse können ausgebaut sein. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen wie z.B. die Gebäude Rainweg 7 und 9a die eine Bebauung e+1+ d aufweisen (wie im Vorbescheid) allerdings mit geringeren Wandhöhen von maximal 5,80 m.
Im Rahmen § 34 BauGB bestimmt sich das „Einfügen“ nach den absoluten Abmessungen des geplanten Baukörpers. Vorliegend besteht im gesamten Gebiet Mittelfeld/Rainweg kein Baukörper, der die Merkmale Abmessungen 14,00 m x 10,00 m in Verbindung mit der Wandhöhe bereits aufweist (keine Rosinentheorie, alle Merkmale müssen in einem Baukörper verwirklicht sein), bzw. auch nur die Wandhöhe hätte. Mit der zusätzlich geplanten steilen Dachneigung von 40 Grad gewinnt die Firsthöhe von geplant 10,70 m eine Prägnanz, die im gesamten Baugebiet noch nicht vorhanden ist. Es besteht die Gefahr, dass mit Schaffung eines Bezugsfalls, dass gesamte Gebiet seinen Charakter verändert.
Anlagen:
- Eingabepläne
- Fragenkatalog