Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 1. Änd. Bebauungspl. Nr. 50 „Feuerwehrhaus im Gemeindeteil Erling“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 28.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 50 „Feuerwehrhaus im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (1. Änderung). 

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgebäudes in Erling durch einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach geschaffen werden. 

Mit Schreiben vom 07.06.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Sportgelände“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (6. Änderung). 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgesehene Aufstockung des Kabinentraktes im Ammersee Stadion an der Jahnstraße in Herrsching.

Mit Schreiben vom 31.05.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenachrichten eingesehen werden.


Gemeinde Inning: Bebauungsplan Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ und 2. Änderung FNP 

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, im Bereich der Schornstraße in Inning den Bebauungsplan Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ aufzustellen. Zudem wurde in der Sitzung am 16.05.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan an dieser Stelle im Parallelverfahren anzupassen (2. Änderung).

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung und Umstrukturierung der Sportflächen an der Schornstraße in Inning. Damit soll dem nachgewiesenen Bedarf an neuen Sportflächen für den Schulsport, den Vereinssport und den nicht vereinsgebundenen Breitensport Rechnung getragen werden. 

Mit Schreiben vom 23.05.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Inning: 9. Änderung des Bebauungsplanes „Stegner Weg“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Stegner Weg“ für den Teilbereich östlich der Färberwegs in Inning beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer zukunftsorientierten Bebauungsentwicklung für die Innenbereichsflächen östlich des Färberwegs. Im Einzelnen sollen die bisherigen Flächenbegrenzungen von Grund- und Geschossfläche, die Baufenster für Gebäude und Garagen sowie die minimierte Geländemodellierung und die Wandhöhen angepasst werden.

Mit Schreiben vom 24.05.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesabbau St. Gilgen“ 

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Seefeld hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 beschlossen, für den Bereich der Flurnummer 1061, Gemarkung Weßling, den Bebauungsplan „Kiesabbau St. Gilgen“ zu ändern (3. Änderung). 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die zeitliche Befristung der bestehenden Nutzung einer Bauschuttrecyclinganlage als Nachfolgenutzung des ehemaligen Kiesabbaus zu verlängern und die Planung geringfügig an die neuen Anforderungen anzupassen. Das Plangebiet liegt nördlich der Autobahn A96 an der Grenze zur Nachbargemeinde Gilching.

Mit Schreiben vom 22.05.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: 1. Änd. Bebauungspl. Nr. 50 „Feuerwehrhaus im Gemeindeteil Erling“ 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Feuerwehrhaus im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“ 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportgelände“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Inning: 9. Änderung des Bebauungsplanes „Stegner Weg“ 

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Stegner Weg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Inning: Bebauungsplan Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ und 2. Änderung FNP 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesabbau St. Gilgen“ 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesabbau St. Gilgen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2023 10:42 Uhr