Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.501/2, Günteringerstr.27 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.09/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.501/2, Gemarkung Hechendorf
       - 661 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Errichtung eines Dreispänners in den Abmessungen 15,98 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR1 geplant mit 191,76 m², GRZ 1 von 0,29, zusammen mit den Anlagen nach § 19 Abs.4 BauNVO ergibt sich eine GRZ 2 von 0,34
- GF (Geschossfläche) 383,52 m²
- Wandhöhe 7,12 m umlaufend
- Satteldach mit 25 Grad Dachneigung und 6 kleinen Gauben
- Firsthöhe 9,77 m
- 6 Stellplätze neu; 2 Duplex Garagen und 2 offene Stellplätze


Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich gerade noch in die bestehende Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein. 
- Referenzobjekte sind: Doppelhaus auf dem Nachbargrundstück Günteringerstr.29/ Höhacker 3a und das Mehrfamilienhaus Günteringerstr.21
- das Bauvorhaben weist im Vergleich zum Doppelhaus (15,38 m x 11,70m) geringfügig größere Abmessungen und eine größere Wandhöhe (6,60m) auf; allerdings liegt die Dachneigung von 25 Grad deutlich unter der des Doppelhauses mit 40 Grad; dadurch liegt wiederum die Firsthöhe bei 9,77 m und nicht wie beim sehr dominant wirkenden Doppelhaus bei 11,60 m
- städtebauliche befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls Dreispänner, sowie in der Günteringerstr.21 ein Mehrfamilienhaus; im Bereich der 1. Änderung des B-Plans Günteringerstraße findet ebenfalls eine entsprechende Nachverdichtung mit größeren Baukörpern statt


Anlagen: 

- Luftbild
-Eingabeplan Bauvorhaben
-Eingabeplan Referenzobjekt Doppelhaus

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr