Baugrundstück:
- Fl.Nr.501/2, Gemarkung Hechendorf
- 661 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Dreispänners in den Abmessungen 15,98 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR1 geplant mit 191,76 m², GRZ 1 von 0,29, zusammen mit den Anlagen nach § 19 Abs.4 BauNVO ergibt sich eine GRZ 2 von 0,34
- GF (Geschossfläche) 383,52 m²
- Wandhöhe 7,12 m umlaufend
- Satteldach mit 25 Grad Dachneigung und 6 kleinen Gauben
- Firsthöhe 9,77 m
- 6 Stellplätze neu; 2 Duplex Garagen und 2 offene Stellplätze
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich gerade noch in die bestehende Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.
- Referenzobjekte sind: Doppelhaus auf dem Nachbargrundstück Günteringerstr.29/ Höhacker 3a und das Mehrfamilienhaus Günteringerstr.21
- das Bauvorhaben weist im Vergleich zum Doppelhaus (15,38 m x 11,70m) geringfügig größere Abmessungen und eine größere Wandhöhe (6,60m) auf; allerdings liegt die Dachneigung von 25 Grad deutlich unter der des Doppelhauses mit 40 Grad; dadurch liegt wiederum die Firsthöhe bei 9,77 m und nicht wie beim sehr dominant wirkenden Doppelhaus bei 11,60 m
- städtebauliche befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls Dreispänner, sowie in der Günteringerstr.21 ein Mehrfamilienhaus; im Bereich der 1. Änderung des B-Plans Günteringerstraße findet ebenfalls eine entsprechende Nachverdichtung mit größeren Baukörpern statt
Anlagen:
- Luftbild
-Eingabeplan Bauvorhaben
-Eingabeplan Referenzobjekt Doppelhaus