Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg befindet sich derzeit in einem Liquiditätsengpass. Dieser ist bedingt furch die punktuell sehr hoch ausfallenden Rechnungen durch die Sanierung der Turnhalle des Christoph-Probst-Gymnasiums Gilching, sowie durch den Neubau der Dreifachturnhalle der Realschule Herrsching. Zudem ist im Haushaltsjahr 2023 der Erwerb von 120 digitalen Tafeln geplant, welche zu 90 % vom Freistaat gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung in 2023 wurde jedoch von gebender Stelle unlängst als unwahrscheinlich mitgeteilt.
Es besteht insofern das Risiko einer wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist der Zweckverband mit der Bitte an die Gemeinde Seefeld herangetreten, bei tatsächlichem Bedarf ein kurzzeitiges Darlehen in Höhe von 200.000.- € zu gewährend, welches innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme verzinst zurückzuzahlen ist. Die Verzinsung würde sich nach dem Geldmarktzins Euribor 3 richten, der zum 11.09.2023 bei 4,081 % p.a. liegt. Aktuell versucht der Zweckverband, durch Rücklagenauflösung und vorzeitige Anforderung von Umlagen seitens der angehörenden Gemeinden sowie des Landkreises diesen Liquiditätsengpass zu minimieren.
Das Darlehen wäre als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000.- € nicht nachtragshaushaltspflichtig (Unerheblichkeit; < 1 % des Haushaltsvolumens (2023 - 32.048.400.-€ entspr. 320.484.-€)), sofern der Gemeinderat dem Darlehen zustimmt. Die liquiden Finanzmittel der Gemeinde reichen zur Gewährung des Darlehens aus.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Darlehen für den Fall einer erneuten Zahlungsunfähigkeit des Zweckverbandes für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg abzusichern.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen in Höhe von 200.000.-€. Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Es gilt der aktuelle Tageszinssatz nach Euribor 3 (11.09.2023 4,081 %) p.a. zum Zeitpunkt des Abschlusses. Das Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag abzusichern.
Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen aber auch in einer Summe erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 12:54 Uhr