Für die 2023 neu eingeführten Parkscheinautomaten wurden mit Beschluss vom 03.05.2022 folgende Konditionen festgesetzt:
Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr (von Mai bis September)
- Bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden
je angefangene Stunde 1,00 €
- Über 4 Stunden (Tageskarte) 6,00 €
Es wird keine Freistunde angeboten.
Nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten im Mai gingen bei der Gemeindeverwaltung anfänglich eine Vielzahl von Beschwerden von Badegästen, Anwohnern und weiteren Personen ein. Die Anzahl der Beschwerden ist inzwischen deutlich zurückgegangen und die Parkscheinautomaten werden weitgehend akzeptiert.
Aus beiliegender Zusammenstellung ergibt sich, dass vom Mai bis Oktober ein unbereinigter Gewinn in Höhe von 30.213,09 € erwirtschaftet werden konnte. Abzuziehen sind davon noch Lohnkosten, Versicherung, Wartungskosten etc.
Als positiver Nebeneffekt wurde festgestellt, dass die Anwohner nun ihre eigenen Stellplätze auf den Grundstücken nutzen, um der Kostenpflicht im öffentlichen Straßenraum zu entgehen.
Nun soll im Gremium diskutiert werden, ob es Ausnahmen von der bisherigen allgemeinen Regelungspflicht geben soll. Im letzten Beschluss wurde vereinbart, dass es keine Ausnahme-reglungen gibt.
Aufgrund einzelner Anliegen, die der Verwaltung vorgebracht wurden, soll der Gemeinderat zusätzlich entscheiden, ob nicht doch einzelne Ausnahmen denkbar wären. Am Strandbad in Hechendorf wurde beispielsweise vor Jahrzehnten ein Haus oberhalb der Bahnstrecke errichtet, allerdings ohne eigene Zufahrtsmöglichkeit und folglich auch ohne eigenen Parkplatz auf dem Grundstück. Im Bereich der kostenpflichtigen Strandbad-Parkflächen besitzt der Hauseigentümer noch eine kleine Fläche mit einer Garage, die auch von ihm genutzt wird. Allerdings haben dessen Mieter, keinen eigenen Stellplatz, da der Grundstückseigentümer, wie dargelegt, die Garage selbst benötigt und zu dem Grundstück keine Zufahrtsmöglichkeit besteht.
Außerdem kamen die Betreiber der von der Gemeinde gepachteten öffentlichen Badeflächen auf die Verwaltung zu und baten um die Möglichkeit, für bis zu zwei Mitarbeiter eine Ausnahme-genehmigung zu erhalten, da für diese keine Stellplätze auf dem gepachteten Grundstück zur Verfügung stünden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der beigefügten, geänderten Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld in der Fassung vom 05.12.2023 und das damit zusammenhängende Außer-Kraft-Treten der bestehenden Verordnung vom 28.03.2023.