Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der bisher für den Bereich Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 für den südlichen Teilabschnitt neu aufgestellt bzw. ersetzt werden, da dieser infolge eines Rechtstreits vom Bayerischen Verwaltungsgericht München für rechtsunwirksam erklärt wurde. Für den nördlichen Teilabschnitt wird der separate Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufgestellt.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die genehmigte Bebauung im Bestand zu sichern und unverhältnismäßige Nachverdichtungstendenzen im Bereich der Wörthseestraße und des Wörthseeufers zu unterbinden. Baurechtsmehrungen sollen nur dort in möglichst untergeordnetem Maße zugelassen werden, wo es aus Gleichbehandlungs- und Rechtssicherheitsgründen erforderlich erscheint und wo eine dem sensiblen Uferbereich angepasste und maßvolle bauliche Weiterentwicklung sichergestellt werden kann. 

Aufbauend auf eine umfassende Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung wurde vom beauftragten Planungsbüro ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird. 

Sitzungsverlauf

Aufgrund persönlicher Beteiligung des Ersten Bürgermeisters Kögel übernimmt der Zweite Bürgermeister, Herr Zimmermann, für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Frau Gerlach vom Planungsbüro Dragomir erläutert das bisherige Vorgehen und stellt die Planungsziele sowie die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes vor. Einige Detailfragen aus dem Gremium werden geklärt.  

Im Zuge des weiteren Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Festsetzung zum vollständigen oder teilweisen Ausschluss von Photovoltaikmodulen in aufgeständerter Form ergänzt werden soll.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ in der Fassung vom 05.12.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr