Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes „Strittholz West“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 27.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Strittholz West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll der bisher für diesen Bereich heranzuziehende Bebauungsplan aus den 1970er Jahren durch eine neue Bebauungsplansatzung vollständig ersetzt werden. 

Ziel der Planung ist die Sicherstellung einer städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung im Bereich der Wohnbaugrundstücke zwischen Panoramastraße, Edelweißstraße und Enzianstraße in Herrsching (Flur Nrn. 676, 677, 678, 679, 680, 692, 693, 694, 695, 697 und 698, jeweils Gemarkung Herrsching).  

Mit Schreiben vom 26.02.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus/Ämter u. Verwaltungen/Bauamt/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes „Strittholz West“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2024 13:45 Uhr