Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte als Erweiterung des bestehnden Wohnhauses; Bauort: Fl.Nr.872/23, Enterbichl 3 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.04/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.02.2024 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.872/23, Gemarkung Hechendorf mit 952 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 30 BauGB iVm- B-Plan Beermahd-Nord
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau einer Doppelhaushälfte als Erweiterung an ein bestehendes Wohnhaus mit Garage und Stellplatz 
- Neubau mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (2 Vollgeschosse); Abmessungen 12,05 m x 6,40 m im EG; zzgl. Garage mit 7,24 m x 3,50 m
- GR 1 beträgt mithin 179,98 m², zusammen mit dem bestehenden Wohnhaus als Altbestand GRZ 1 beträgt damit 0,23; die Festsetzung des B-Plans von 180 m² wird somit eingehalten
- die Geschossfläche beträgt über zwei Vollgeschosse 359,96 m² zusammen mit dem bestehenden Wohnhaus als Altbestand; die Festsetzung des B-Plans von 360 m² wird somit eingehalten
- Traufhöhe straßenseitig 3,90 m; die festgesetzte Traufhöhe von 6,00 m wird somit unproblematisch eingehalten. 
- Satteldach mit 50 Grad DN; die Festsetzung von 18-23 Grad wird nicht eingehalten
- es werden ein Stellplatz in einer Garage und ein weiterer in offener Bauweise nachgewiesen

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Die Grundzüge der Planung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden vorliegend mit Grundfläche, Geschossfläche und Traufhöhe eingehalten
- nicht eingehalten werden die Festsetzungen in folgenden Punkten:
1. Baugrenze: Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze um 1,50 m; hierbei handelt es sich um eine geringe Überschreitung, es entsteht kein zweites Baufenster
2.Dachneigung: Das Vorhaben überschreitet die maximal zulässige Dachneigung von 23 Gard mit der geplanten Dachneigung von 50 Grad; Hintergrund ist, dass ein profilgleicher Anbau an das bestehende Wohnhaus erfolgen soll; das bestehende Wohnhaus ist ein Altbestand aus der Zeit vor der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Beerrmahd Nord 1989.
3. Sockelhöhe: Der B-Plan setzt eine maximale Sockelhöhe zwischen dem natürlichen oder von der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzten Gelände und der Oberkante Untergeschossdecke von 0,30 m fest. Vor dem Hintergrund, dass profilgleich an das bestehende Wohnhaus angeschlossen werden soll und das bestehende Wohnhaus Altbestand aus der Zeit vor dem B-Plan 1989 ist und dementsprechend eine Sockelhöhe von 0,65 m genehmigt ist, empfiehlt die Verwaltung auch hier die Befreiung. Im Übrigen bestehen Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit der Festsetzung im Hinblick auf die Bestimmtheit.
4. Garage: Das Vorhaben sieht die Schaffung einer zusätzlichen Garage zur Deckung des Stellplatzbedarfs vor. Eine Fläche zum Bau von Garagen ist nur auf der Nordseite vorhanden. 
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zu den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. III BauGB. Die Errichtung der Doppelhaushälfte berührt die Festsetzungen des Bebauungsplans entweder in geringem Maß (Baugrenze) bzw. die Befreiungen dienen der Verwirklichung eines profilgleichen Anbaus an den Altbestand, der aufgrund des Gedankens der Homogenität des entstehenden Gesamtbaus städtebaulich gut vertretbar ist. 
Anlagen: 
- Eingabepläne mit Lageplan
- Luftbild
-Auszug B-Plan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.01.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Die Zustimmung zu Befreiungen nach §31 Abs. III BauGB zu den Festsetzungen B:11.(Baugrenze), B: 5.(Dachneigung u. Sockelhöhe) und B. 12. (Fläche für Garagen) des Bebauungsplans Beermahd Nord wird erteilt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.01.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Die Zustimmung zu Befreiungen nach §31 Abs. III BauGB zu den Festsetzungen B:11.(Baugrenze), B: 5.(Dachneigung u. Sockelhöhe) und B. 12. (Fläche für Garagen) des Bebauungsplans Beermahd Nord wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 09:20 Uhr