Bauantrag zur Errichtung einer landw. Halle mit Gänsemaststall; Bauort: Fl.Nr.300, Oberaltinger Straße in Unering; Bauantrag-Nr.21/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.05.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
       - Fl.Nr.303, Unering
       - Hofgrundstück mit angrenzender Wiese mit 17.262 m², 
Planungsrechtliche Grundlage:
       - § 35 BauGB 
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Anbaugeräte und Ernteerzeugnisse mit Schleppergarage und Gänsemaststall; Niederschlagswasserbeseitigung mit Versickerung über Rigole; PV-Anlage von 312 m² Größe mit 62,4 kWp
- der Neubau erfolgt teilweise auf einem bestehendem Reitplatz, der bereits teilversiegelt ist; die Erschließung der Halle erfolgt über den nicht überbauten Teil des Reitplatzes als Rangierfläche; zwischen der Hofstelle und der Halle werden vier Birnenbäume Hochstamm auf 240m² Intensivgrünland gepflanzt
- Abmessungen Halle 36,00 m x 15,00 m und Gänsemaststall 7,50m x 15,00m
       - GR 796,50 m²; Nutzfläche 758,69 m²
       - 2 Sektionaltore für Schleppergarage, Schubtore für Halle, Flügeltor für Maststall
       - Wandhöhe straßenseitig max. 5,79 m im Süden und im Norden max. 5,80m 
       - Satteldach 18 Grad Dachneigung
       - Versickerung über Rigole
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
-  Das Bauvorhaben wäre nach § 35 BauGB als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben zulässig, vorbehaltlich der Zustimmung des AELF (Amt für Landwirtschaft) in Weilheim; Nachweis für Mitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft liegt vor; die Angemessenheit des Baus wird durch das Landwirtschaftsamt im weiteren Verfahren beim Landratsamt geprüft
-die Abstandsflächen sind eingehalten, die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist mittels Sickertest nachgewiesen

Anlagen:
- Luftbild
- Eingabepläne 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 22.04.2024 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.

Sitzungsverlauf

Das Gremium weist darauf hin, dass bei einer Mehrung des Bestandes an Gänsen im Vergleich zum derzeitigen Bestand, auf jeden Fall ein Emissionsschutzgutachten im weiteren Verfahren beim Landratsamt durchzuführen ist.

Hinsichtlich der Lage und Größe des Baukörpers wird seine ortsbildprägende Wirkung am Eingang von Unering diskutiert. Dazu wird angemerkt, dass auch an weiteren Ortseinfahrten größere landwirtschaftliche Gebäude vorhanden sind.

Die Idee eines zukünftigen Radwegs wird zur Sprache gebracht. Die Verwaltung soll das Gespräch mit dem Antragsteller suchen.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 22.04.2024 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass der Bestand an Gänsen nicht erhöht werden soll. Ein Emissionsgutachten soll im weiteren Verfahren beim Landratsamt Starnberg die Belastung für die Anlieger klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2024 11:45 Uhr