Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort:Fl.Nr.128 und 128/6, Seestraße 62a in Hechendorf; Bauantrag-Nr.10-2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.06.2024 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.128, 128/6, Gemarkung Hechendorf
  • Größe 1.563 m² (zusammen, Verschmelzung bereits beantragt)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB (B-Plan Seestraße II)
- Antrag auf Vorbescheid vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14) und Bauantrag vom 23.02.2023 (Az.: 40-B-2022-566-14)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Hier: Tektur zur genehmigten Planung zur Errichtung von einem Einfamilienhause mit zwei offenen Stellplätzen
  • Gegenstand der Tektur ist eine Kellertreppe zur Erschließung des KG von außen, die Errichtung von zwei Balkonen auf der Seeseite sowie Änderungen bei der Aufteilung der Innenräume und der Positionierung bzw. Größe der Fenster   
  • durch die übereinander angeordneten Balkone und die Außentreppe vergrößert sich die überbaute Grundfläche von 91,468 m² auf neu 99,261 m² um 7,793 m²
  • Im Übrigen verbleibt es bei der Kubatur aus dem genehmigten Bauantrag:
  • Abmessungen Gebäude 15,00 x 6,00 m mit einer Bebauung KG,EG, DG (2 Vollgeschosse)
  • GF 181,527 m²
  • Wandhöhe bergseitig 3,17 m, talseitig 5,93 m
  • und Firsthöhe 6,73 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 30 Grad
  • Die GRZ II beträgt 0,09

Baurechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben ist auf Grundlage des genehmigten Vorbescheides vom 03.09.2015 (Az.: 40-V-2013-102-14) und der bereits ergangenen Baugenehmigung vom 23.02.2023 (Az.: 40-B-2022-566-14) genehmigungsfähig; die Vorgaben des Vorbescheids werden eingehalten. 

Anlagen:

- Eingabepläne Tektur
- Baugenehmigung vom 23.02.2023 (Az.: 40-B-2022-566-14)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag (Tektur zur Baugenehmigung 40-B-2022-566-14) in der Fassung vom 24.05.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag (Tektur zur Baugenehmigung 40-B-2022-566-14) in der Fassung vom 24.05.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2024 10:35 Uhr