Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben zweigleisiger Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen Steinebach und Hechendorf; Beteiligung der Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Eisenbahn-Bundesamt führt derzeit ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Netzergänzende Maßnahme 17 (NeM 17)“ durch. Hierbei handelt es sich um das Bauvorhaben des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke zwischen Steinebach und Hechendorf sowie weitere damit verbundene Maßnahmen (Bahnübergänge, Lärmschutzmaßnahmen usw.).
Mit Schreiben vom 27.06.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über den aktuellen Planungsstand und die Möglichkeit der Stellungnahme bis spätestens 29.08.2024 informiert (siehe Anlage).
Zugleich findet die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Demzufolge kann jede Bürgerin und jeder Bürger ebenfalls bis spätestens 29.08.2024 Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorbringen.
Im Anschreiben des Eisenbahn-Bundesamtes wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nachvollziehbar zu begründen und die einschlägigen Rechtsvorschriften anzugeben sind. Die Stellungnahme sollte den Tenor der eventuell zu treffenden Entscheidungen einschließlich der notwendigen Nebenbestimmungen enthalten.
Die kompletten Planunterlagen sowie nähere Informationen sind der Auslegungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/anhoerung unter dem Projekt „Netzergänzende Maßnahme 17 (NeM 17) der 2.S-Bahn-Stammstrecke München mit Maßnahmen in den Gemeinden Weßling, Wörthsee, Seefeld und Herrsching“ zu entnehmen.
Nach überschlägiger Vorprüfung der umfangreichen Unterlagen ist die Gemeinde Seefeld aus Sicht der Verwaltung vor allem an folgenden Stellen bzw. bei folgenden Belangen von der Planung des Eisenbahn-Bundesamtes betroffen:
- Neubau zweites Gleis (Lagepläne 03-09 und 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 2)
Lärmschutz: Neubau Lärmschutzwände (Lagepläne 03-09 bis 03-11, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 43-45) und Einbau Schienenstegdämpfer (Lagepläne 03-11 bis 03-13, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 48)
Änderung des Bahnübergangs an der Bahnhofstraße (Unterlagen unter Registernummer 08, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 201-205)
Errichtung einer Rettungszufahrt inkl. Wende- und Aufstellfläche im Bereich des Friedhofs (Lageplan 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 96)
Änderung der Eisenbahnüberführung Ödenbächl (Bauwerksplan 07-5-1, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nr. 26)
Entwässerungsanlagen: Mulden, Rigolen, Regenrückhaltebecken (Lagepläne 03-09 und 03-10, Bauwerksverzeichnis 04-01 Nrn. 75, 76 und 78)
Erforderlicher Grunderwerb durch die Bahn oder Belastung von Grundstücken durch einzuräumende Nutzungsbefugnis und Dienstbarkeiten (Grunderwerbspläne 05-09 bis 05-12, Grunderwerbsverzeichnis 06-01)
Baustelleneinrichtungs- und -erschließungsflächen (Pläne 11-09 bis 11-12)
Sitzungsverlauf
BGM Kögel erläutert, dass mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren bei der Gemeinde eingegangen seien. Den Bürgerinnen und Bürgern wird zur Sicherung der eigenen Rechtsposition dringend empfohlen, die vorgebrachten Anregungen und Einwände beim Eisenbahn-Bundesamt selbst einzureichen. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Stellungnahme nur zu Punkten mit eigener Betroffenheit Stellung nehmen und die vorgebrachten Hinweise der Bürgerinnen und Bürger lediglich als ergänzende Information aufnehmen. Die Verwaltung wird die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hierüber nochmals separat informieren und versuchen, einen Gesprächstermin zwischen DB und Anwohnern zu organisieren.
Die Verwaltung stellt die wesentlichen Planungsinhalte, die zu erwartenden Auswirkungen und mögliche betroffene Belange der Gemeinde vor. Nach Diskussion im Gremium sollen insbesondere folgende Hinweise und Anmerkungen in die gemeindliche Stellungnahme mit aufgenommen werden:
- Durch die Maßnahmen werden Einschränkungen für den Betrieb und die mögliche Weiterentwicklung des Friedhofs befürchtet. Zur geplanten Rettungszufahrt sollten Alternativen an anderer Stelle geprüft werden.
- Einrichtung und Betrieb der Baustelleneinrichtungsflächen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken, Schutzvorkehrungen (z.B. Baum-/Wurzelschutz) sind vorzusehen.
- Der Versiegelungsgrad ist grundsätzlich auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
- Der Grunderwerb von benötigten gemeindlichen Flächen durch die Bahn soll preislich angemessen sein und effektiv erfolgen (kein Verbleib einzelner Restflächen). Auch soll für die geforderten Dienstbarkeiten eine ausreichende Entschädigung gewährt werden.
- Es wird in Frage gestellt, ob für die Bemessung der Lärmschutzwände eine Geschwindigkeit von 90 km/h als Grundlage erforderlich bzw. realistisch ist.
- Die wesentlichen Anregungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger sollen als ergänzende Information der Stellungnahme beigefügt werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgebrachten Anregungen und Hinweise eine Stellungnahme zu verfassen und dem Eisenbahn-Bundesamt zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr