Baugrundstück:
- Fl.Nr.878 und 879, Gemarkung Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Bauantrag zum Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzelbunker
- geplant ist eine eingeschossige, teilweise in das Hanggrundstück eingepasste Bebauung (1 Vollgeschoss); Abmessungen 20,50 m x 13,50 m, Grundfläche 267,75 m² und einer Wandhöhe von maximal 7,33 m
- die Anlage soll das Schloss mit seinen vermieteten Gewerberäumlichkeiten nachhaltig beheizen; lt. Aussage des Antragstellers würden so ca. 200.000 Liter Heizöl jährlich eingespart.
- es werden 2 Stellplätze geschaffen
- es werden drei Bäume Bergahorn und zwei Bäume Feldahorn gepflanzt; zusätzlich erfolgte eine Ausgleichsmaßnahme für Vorhaben im Außenbereich nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV); eine Fläche von rund 70 m² wird als Ausgleich erstellt
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB
- der Standort befindet sich in der Nähe der alten Sägemühle
- das Bauvorhaben wurde als Antrag auf Vorbescheid bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 19.09.2023 positiv behandelt
- es liegt ein genehmigter Vorbescheid vom 22.01.2024 (Az.: 40-V-2023-113-14) seitens des LRA Starnberg vor
- als teilprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs.4, Nr.6 BauGB ist das Vorhaben genehmigungsfähig; bei der Errichtung des Heizhauses mit Hackschnitzelbunker handelt es sich um eine betriebliche Erweiterung eines bereits im Außenbereich bestehenden, zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs (Unternehmensverwaltung Graf zu Toerring-Jettenbach mit Forstbetrieb), die als Erweiterung in angemessen Verhältnis steht, um auch zukünftig den Waldbestand effektiv nutzen zu können; die Erweiterung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Außenbereichsbelangen; das Vorhaben dient dem Betrieb, da Durchforstungsholz zur Hackschnitzelgewinnung für die Wärmeerzeugung in eigenen nahegelegenen Betriebsgebäuden genutzt wird; insofern besteht ein räumlich funktionaler Zusammenhang
- die Erschließung ist gesichert über die Zufahrt des Privatweges unterhalb des Schlosses; für Außenbereichsvorhaben gelten vereinfachte Vorschriften
Anlagen:
- Eingabepläne mit Lageplan