Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im südlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 05.12.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 28.12.2023 bis zum 02.02.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.12.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.02.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Sitzungsverlauf
Unter „E.5 Artenschutz“ in der Bebauungsplansatzung soll in Anlehnung an den Vorschlag des Landesbundes für Vogelschutz ein Hinweis zur Vermeidung von Über-Eckverglasungen (Vogelschutz) und zur Verwendung von amphibiensicheren Lichtschächten ergänzt werden.
Beschluss 1
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)
Beschluss 2
Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)
Beschluss 3
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)
Beschluss 4
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)
Datenstand vom 16.10.2024 10:00 Uhr