Gemeinde Inning: 1. Änd. BP Nr. 1 „Ortsmitte, östl. vom Marktplatz u. westl. vom Sportweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte, östlich vom Marktplatz und westlich vom Sportweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgebäudes an der Pfarrgasse. Die Erweiterung ist erforderlich, um die der Gemeinde gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Brandschutzes auch zukünftig in ausreichendem Maße sicherstellen zu können.
Mit Schreiben vom 12.09.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
Gemeinde Inning: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Griesstraße Nordwest“ durchzuführen.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbauprojekt (geförderter Wohnungsbau) an der Griesstraße in Inning geschaffen werden.
Mit Schreiben vom 01.10.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.