OD Drößling - Bekanntgabe Dringliche Anordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Beprobung des im Rahmen der Ortsdurchfahrt Drößling entstandenen Bodenaushubs hat ergeben, dass dieser in einer höheren Konzentration mit Schadstoffen belastet ist, als es die vorher entnommenen Bodenproben gezeigt haben (Deponieklasse I). Für die Entsorgung des belasteten Materials ist daher mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen, die zu 70% von der Gemeinde Seefeld und zu 30% vom Staatlichen Bauamt getragen werden müssen. 

Um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten, hat die Verwaltung über das Ingenieurbüro Renner alternative Angebote für die Entsorgung des Aushubmaterials eingeholt und ausgewertet. Wie in der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2024 bereits erläutert, musste das Aushubmaterial zur Verhinderung eines Baustopps schnellstmöglich von der Lagerfläche entfernt werden, weshalb der Erste Bürgermeister Klaus Kögel die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter im Rahmen einer Dringlichen Anordnung vorgenommen hat.  

Die Auftragserteilung erging an die Firma Geiger Entsorgung GmbH, Waltenhofen, die einen Einheitspreis von 62,40 €/to angeboten hat. Geht man vom schlimmsten Fall aus, dass das gesamte noch zu entnehmende Material ebenfalls derart stark belastet ist, müsste mit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 260.022,38 € brutto gerechnet werden. Der auf die Gemeinde Seefeld anfallende Anteil von 70 % beliefe sich somit auf 182.015,67 € brutto. 

Gemäß den jüngsten Beprobungsergebnissen ist zumindest bei Teilen des Aushubmaterials davon auszugehen, dass diese einer geringeren Schadstoffklasse zugeordnet werden können (Deponieklasse 0), so dass sich die Mehrkosten am Ende etwas reduzieren dürften.    

Sitzungsverlauf

Das Gremium nimmt die Bekanntgabe der dringlichen Anordnung zur Kenntnis. Es wird bemängelt, dass den Gemeinden aufgrund der entsprechenden Vorgaben Mehrkosten für Maßnahmen entstehen, deren Sinnhaftigkeit zumindest angezweifelt werden dürfe. Über die Bürgermeisterdienstbesprechung und den Bayerischen Gemeindetag versucht, eine Beschwerde an eine dafür zuständige Stelle zu verfassen.

Datenstand vom 09.12.2024 08:47 Uhr