Straßenwidmung "Gut Delling 1" Gemarkung Meiling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Anlässlich des genehmigten Neubaus eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung u. Neubau eines Maschinenunterstandes auf dem Grundstück Fl.Nr.256 Gemarkung Meiling, Gut Delling durch die Stadtgüter München ergibt sich die Notwendigkeit der Vergabe einer Hausnummer als Postadresse für das Büro und die Betriebsleiterwohnung.
Voraussetzung für die Vergabe der offiziellen Hausnummer „Gut Delling 1“ (unabhängig von der Eintragung bei Google Maps) ist Widmung des Wegstücks zwischen Staatstraße 2068 und der Hofstelle der Stadtgüter München als Eigentümerweg nach Art. 6 iVm. Art 53 Nr.3, Art.55 Ba-yStrWG mit der Straßenbezeichnung „Gut Delling“.
Die neue Straßenbezeichnung wurde mit der Firma TQ-Group abgestimmt.
Die Gemeinde kann als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde im Gemeindegebiet nach Art.58 Nr.3 BayStrWG Eigentümerwege mit der Zustimmung der dinglich berechtigten Grund-stückseigentümer für den öffentlichen Verkehr widmen. Die Straßenbaulast verbleibt dann beim Eigentümer des Wegs, also den Stadtgütern München. Faktisch ist also keine Veränderung, also insbesondere kein Ausbau des jetzigen Weges erforderlich. Der Eigentümer hat insoweit nur die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Lösung erscheint sachgerecht, weil das Interesses bei den Stadtgütern München hinsichtlich der Hausnummernvergabe und zukünftigen Auffindbarkeit über Navigationsgeräte für Post etc. liegt.
Voraussetzung für die Widmung als Eigentümerweg ist die unwiderrufliche Zustimmung des Eigen-tümers nach Art. 6 Abs.3 BayStrWG. Nach Vorliegen der Zustimmung erfolgt die Widmung als formaler Akt durch den Gemeinderat und die Bekanntgabe.
Für das Kommunalreferat der Stadt München als Vertretung der Stadtgüter hat Herr Dr. Bauschmid zugestimmt, vgl. Anschreiben in Anlage.
Anlagen:
- Zustimmungsschreiben Kommunalreferat Stadt München vom 23.08.2024
- Öffentliche Bekanntmachung mit Kartendarstellung
Beschluss
Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld als Eigentümerweg nach Art. 6 iVm. Art 53 Nr.3, Art.55 BayStrWG mit der Straßenbezeichnung „Gut Delling“ gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2024 10:18 Uhr