Neuhoffweg - Straßenentwässerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.09.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Wie allgemein bekannt sein dürfte, hat der Neuhoffweg als Kiesstraße bislang keine funktionierende Straßenentwässerung. Auf Grund der zunehmenden Starkregenereignisse führt dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der anliegenden Grundstücke durch unkontrolliert abfließendes Straßenabwasser.

Seit mehreren Jahren wird über eine Möglichkeit diskutiert, im Neuhoffweg zumindest eine Straßenentwässerung umzusetzen, um diese Beeinträchtigungen zu unterbinden. Das Sammeln des Niederschlagswassers im Neuhoffweg selbst stellt dabei nicht die Schwierigkeit dar, sondern die Ableitung des gesammelten Wassers in die nächste Vorflut.

Um die Anwohner vor wild abfließendem Straßenabwasser zu schützen, hat die Bauverwaltung einige Sofortmaßnahmen ergriffen, die jedoch lediglich einen vorübergehenden Notbehelf und keine effektive oder dauerhafte Lösung darstellen:
  • die vorhandenen, punktuellen Entwässerungseinrichtungen (zwei Sickerschächte) wurden gereinigt und die Zuleitungen und ein Notüberlauf gespült
  • es wurde ein weiterer Sickerschacht mit vorgeschaltetem Absetzschacht errichtet
  • das Niveau des Kiesbelages wurde abgesenkt (alle Einbauten, wo nötig, tiefergelegt), um einen seitlichen „Damm“ zu den Grundstücken zu schaffen

Eine dauerhafte Lösung der Entwässerungsproblematik ist wegen der schlechten Versickerungswerte (Bodengutachten) nur durch umfangreiche Kanalbaumaßnahmen (s.o.) möglich.

Eine teilweise Umlegung der Kosten für diese Kanalbaumaßnahmen ist eventuell im Rahmen einer erstmaligen, endgültigen Herstellung des Neuhoffweges möglich. Die Bauverwaltung prüft noch die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragssatzung erfolgen kann. Eine Berichterstattung dazu erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Um von rechtlichen Schritten abzusehen, fordern die Anwohner von der Gemeinde einen Umsetzungsbeschluss. Deshalb schlägt die Bauverwaltung vor, dass das Gremium die Kanalbau-maßnahmen zur Errichtung einer funktionierenden Straßenentwässerung im Neuhoffweg beschließt und die Umsetzung unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2025 genehmigt wird, in 2025 erfolgen soll.

Sitzungsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird per Gemeinderatsbeschluss öffentlich behandelt. Lediglich die Informationen hinsichtlich voraussichtlicher Kosten bleiben nicht-öffentlich.

Im Rahmen der Beratung wird der Wunsch deutlich, dass im Zuge der Umsetzung alle Möglichkeiten für eine effiziente Verbesserung geprüft werden sollen.

Beschluss

Das Gremium beschließt die Umsetzung der Maßnahmen zur Errichtung einer funktionierenden Straßenentwässerung im Neuhoffweg nach sorgfältiger Prüfung aller technischen Möglichkeiten für das Jahr 2025 unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Mittel mit dem Haushalt 2025 bereitgestellt und genehmigt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.10.2024 10:18 Uhr