Tektur zur Errichtung eines Doppelhauses- Anhebung einer Haushälfte; Bauort: Fl.Nr.492/7, Günteringer Str.17c in Hechendorf; Bauantrag-Nr.31/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.492, 492/7 in Hechendorf
- 294 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
- genehmigter Vorbescheid (40-V-2022-22-14) vom 01.07.2022
-Baugenehmigung (B-2022-588-14) vom 15.12.2022
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Vorliegend wurde jetzt eine Tektur zum genehmigten Bauantrag gestellt
-Hintergrund ist, dass die Doppelhaushälften inzwischen verkauft wurden; der neue Eigentümer hat bei der konkreten Ausführungsplanung festgestellt, dass mit der genehmigten Planung die Doppelhaushälfte rund 0.45 m unt7er dem natürlichen Gelände stehen würde; um Problem mit dem Wasser zu vermeiden plant er nunmehr die Anhebung seiner Doppelhaushälfte um 0,48 m; in der Folge entsteht ein abgetrepptes Doppelhaus mit Höhenversatz an der gemeinsamen Zwischenwand
- Tektur: Höhenversatz von 0,48 m
- neue Wandhöhe 5,27 bzw.5,38 (plus 0,26m), Quergiebel: 5,80m
- alte Wandhöhe 5,12 (Vorbeschied genehmigt 4,98m), Quergiebel: 5,60 m
- neue Firsthöhe 7,79 m
- alte Firsthöhe 7,64 m
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich immer noch unproblematisch nach § 34 BauGB ein
- Im Hinblick auf das Ortsbild konnten in der näheren Umgebung Doppelhäuser mit ähnlichem Höhenversatz festgestellt werden (vgl. Fotoanlage)
Anlagen:
- Eingabeplan n.F.
- Eingabeplan a.F.
- Anschreiben Bauherr
- Fotoanlage
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag-Tektur (31/2024) in der Fassung vom 18.07.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag-Tektur (31/2024) in der Fassung vom 18.07.2024 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 09:12 Uhr