Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2022 erfolgte in der Zeit vom 23.04.2024 bis 27.11.2024.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2024 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Bürgermeister Kögel und Herr Gentz, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses danken den Mitgliedern des Gremiums als auch der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Der Finanzverwaltung wird eine vorbildliche Haushaltsführung attestiert. Alle Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden zufriedenstellend beantwortet. Folgende Anregungen/Feststellungen wurden getroffen:

  1. Sobald die Möglichkeit besteht soll auf die neue, hoffentlich anwenderfreundlichere Version des Fachverfahrens für die Finanzverwaltung umgestellt werden.
  2. Die Anpassungen von Mieten und Pachten steht noch immer aus.
Verwaltungsseitig wurden die notwendigen Maßnahmen bereits in die Wege geleitet. Eine Anpassung erfolgt im Laufe des ersten Halbjahres 2025.
  1. Der für die Nachbarschaftshilfe Seefeld im Technologiepark angemietete Stellplatz wird nicht mehr benötigt.
Die Kündigung des Tiefgaragenstellplatzes wurde bereits vorgenommen. Künftig trägt die Nachbarschaftshilfe Seefeld die Kosten für das weiterhin benötigte Kellerabteil.
  1. Es wird angeraten, ein systematisches Vertragsmanagement einzuführen.
Hierzu gibt es bereits verwaltungsseitige Überlegungen.
  1. Im Falle von Gewährleistungsansprüchen sollen Mängel vollumfänglich geltend gemacht und die Beseitigung mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2022 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2022 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel, Art. 49 GO)

Datenstand vom 03.03.2025 11:29 Uhr