Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 23.04.2024 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ für das Grundstück Flur Nr. 1/1 der Gemarkung Machtlfing im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem o.g. Grundstück im Ortsteil Machtlfing geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 16.12.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 09.01.2025 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem zum wiederholten Male Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung weiterhin keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2025 11:29 Uhr