Zweigleisiger Ausbau der S-Bahn-Strecke - Kreuzungsvereinbarung BÜ "An der Beermahd"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Wie in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022 unter TOP 5 „Sonstiges“ bereits vorgestellt, ist aus technischen Gründen ein umfassender Umbau des Bahnüberganges „An der Beermahd“ erforderlich (siehe Anlage Kreuzungsplan).
Für diese Maßnahme ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Baulastträger der Schiene und der Straße erforderlich. Die zwischen DB InfraGO AG und Gemeinde ausgearbeitete Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Ebenfalls beigefügt ist die Kostenzusammenstellung der Kreuzungsmaßnahme, die Kosten belaufen sich auf ca. 2.160.000,00 Euro. Da es sich um eine technisch notwendige Maßnahme im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau handelt, werden diese Kosten komplett von der DB InfraGO AG, vom Bund und Freistaat Bayern getragen, auf die Gemeinde kommen keine Kosten zu.
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gremium dem Abschluss dieser Kreuzungsvereinbarung zustimmt und den Ersten Bürgermeister ermächtigt, die Vereinbarung zu unterschreiben.
Sitzungsverlauf
Es wird erläutert, dass die Maßnahmen im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus technisch notwendig sind. Der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung ist sinnvoll, damit die Gemeinde als Straßenbaulastträger ein Mitspracherecht hat. Kosten entstehen der Gemeinde nicht.
Beschluss
Das Gremium stimmt dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang (BÜ) „An der Beermahd“ km 25,177 (5541) zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister diese zu unter-schreiben. Die Vereinbarung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2025 10:10 Uhr