Bebauungsplan "Gut Delling" - Änderung und Erweiterung - sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Meiling; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Gut Delling“ neu aufzustellen (Änderung und Erweiterung) sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.
Ziel der Planung im Bereich von Gut Delling ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Erweiterung des Betriebsgeländes der TQ Group GmbH (inkl. Stellplatzflächen, ggf. mit Überdachung durch Photovoltaikmodule). Ferner soll die auf Gut Delling teilweise noch vorhandene landwirtschaftliche Nutzung der Stadt München zum Zwecke einer vollständigen Funktionstrennung komplett ausgelagert und im Bereich der benachbarten Landwirtschaftsanlagen der Stadt München neu angeordnet werden.
Im Zuge der Planung wurden umfassende Untersuchungen und aufeinander abgestimmte Fachplanungen durchgeführt (u.a. Entwässerungsplanung, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Vermessung, detailliertes Grünordnungs- und Ausgleichsflächenkonzept usw.).
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung werden von Vertretern der beauftragten Planungsbüros Skorka und Treiber in der heutigen Sitzung vorgestellt.
Hinweis: Die Planunterlagen stehen den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zum Download bereit. Die Anlagen zum Umweltbericht können im Bauamt eingesehen werden.
Sitzungsverlauf
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung wird dem Gremium von den beauftragen Planern Frau Skorka und Frau Treiber vorgestellt. Zur Planung werden folgende Anmerkungen und Hinweise aus dem Gremium vorgebracht, die im Zuge des weiteren Verfahrens (Bebauungsplanentwurf) in die Planung mit einfließen und berücksichtigt werden sollen:
Die Variante der Überstellung des Parkplatzes mit Photovoltaikmodulen wird aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf das Landschaftsbild von einem Großteil des Gremiums sehr kritisch betrachtet. Größere Zustimmung findet die Variante des mit Grünstreifen/Gehölzreihen gegliederten Parkplatzes. Im Rahmen des Vorentwurfes und des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sollen zunächst jedoch beide Varianten als alternative Optionen beibehalten werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll im weiteren Verfahren geprüft werden, ob auf die südliche Ein-/Ausfahrt des Parkplatzes auf Höhe der Kindertagesstätte ggf. verzichtet oder diese an anderer Stelle angeordnet werden kann.
Im weiteren Verfahren ist auch unter Berücksichtigung seltener Starkregenereignisse zu prüfen, ob und wie die Entwässerung des Parkplatzbereiches sicher erfolgen kann. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf das bereits in Bearbeitung befindliche Entwässerungsgutachten des beauftragen Ingenieurbüros Osterrieder, welches in die weitere Planung mit einfließen wird.
Im Zuge des weiteren Verfahrens sollen die optischen Auswirkungen der neu geplanten Maschinenhalle im SO „Landwirtschaft“ hinsichtlich der Blickbeziehungen zur Kapelle von Gut Delling nochmals untersucht und ggf. alternative Gestaltungs- oder Standortmöglichkeiten geprüft werden.
Aufgrund des mit der Neuplanung verbundenen massiven Eingriffs in Natur und Landschaft soll auf die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk gelegt werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob auf Ebene eines städtebaulichen Vertrages weitreichendere Ausgleichsmaßnahmen mit dem Vorhabenträger vereinbart werden können, als aus planungsrechtlicher Sicht erforderlich sind.
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Beschluss
I. Flächennutzungsplanänderung
1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.05.2015.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
II. Bebauungsplan
1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gut Delling“ - Änderung und Erweiterung - in der Fassung vom 19.05.2015.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr