Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2015 ö 10

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinde Andechs möchte im Ortsteil Erling auf dem Gelände eines aufgelösten Sägewerks westlich des Steinrinnenweges zwischen Ludwig-Prockl-Weg und Mühlstraße ein neues Wohngebiet entwickeln. Das im Flächennutzungsplan an dieser Stelle derzeit ausgewiesene Dorfgebiet (MD) soll im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) umgewidmet werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 52 „Westlich des Steinrinnenweges, Am Daimergarten im Gemeindeteil Erling“.

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


II.        Gemeinde Andechs: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Um die Weiterentwicklung der Molkerei Scheitz an der Biomilchstraße im Südosten des Ortsteils Erling zu sichern führt die Gemeinde Andechs derzeit die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ durch. Die Gemeinde Seefeld wurde hierzu im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten und hat keine Anregungen und Hinweise vorgebracht (siehe Beschluss vom 09.06.2015).

Für die planungsrechtliche Sicherung muss parallel zur Bebauungsplanänderung der Flächennutzungsplan der Gemeinde Andechs geändert werden. Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat daher beschlossen, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Andechs am 14.10.2014 gebilligt. Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde die Gemeinde Seefeld nun mit Schreiben vom 06.07.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


III.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz

Die Gemeinde Herrsching hat eine Stellplatzsatzung in Form eines einfachen Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 3 BauGB erlassen, um Regelungen für die Anordnung von oberirdischen Stellplätzen und Garagen zu treffen. Im Vollzug dieses Bebauungsplanes führten einzelne Festsetzungen immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten. Infolgedessen möchte die Gemeinde Herrsching den einfachen Bebauungsplan ändern, um zukünftig einen sicheren Vollzug gewährleisten zu können.

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 13.04.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz (Garagen- und Stellplatzsatzung) gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 16.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.


IV.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidsteinerstraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 10.06.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidschneiderstraße“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes, der als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung von noch unbeplanten Innenbereichsflächen im Bereich westlich der Schmidschneiderstraße in Herrsching, die zukünftig als Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) zur Verfügung stehen sollen. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes soll zudem die Schutzwürdigkeit des Baumbestandes im Plangebiet geklärt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.06.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Die Beschlussvorschläge werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


II.        Gemeinde Andechs: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


III.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


IV.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidsteinerstraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Schmidschneiderstraße“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Die Beschlussvorschläge werden zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2015 10:33 Uhr